Neues Recht ab 1. Januar 2017

  • Elektronische Blinker sind fortan erlaubt. Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.   
  • Die Veloglocke ist nicht mehr obligatorisch.
  • Das Tragen von Bändern am Arm ist nicht mehr geregelt, jedoch nach wie vor erlaubt.   
  • Die Sattelpflicht ist gestrichen. Mit dem Wegfallen der Sattelpflicht entfällt auch die Pflicht, dass Velofahrer sitzen müssen und Kinder sitzend die Pedale treten können müssen.  
  • Velolenker dürfen nun so breit, wie es auch das Velo maximal sein darf: 1 m. Zuvor waren nur Lenker mit einer maximalen Breite von 70 cm erlaubt.
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